Recht

Unsere deutschen Ordnungsbehörden haben sich bekanntlich darauf spezialisiert den Autofahrer im ruhenden wie im fahrenden Verkehr zu überwachen.

Man kann kaum noch irgendwo parken, ohne Gefahr zu laufen, dass hinter dem nächsten Hydranten eine städtische Politesse steht, die nur darauf wartet ein Knöllchen hinter den Scheibenwischer stecken zu können.

Immer modernere Blitzeranlagen, stationäre wie bewegliche, kommen zum Einsatz, um den Autofahrer  bei Geschschwindigkeitsübertretungen gnadenlos abzukassieren. 


Im Werberecht gibt es solche Massnahmen erstaunlicherweise nicht. Hier können die Firmen werben wie sie wollen, von sich aus greifen die Behörden kaum ein.

Es muss sich immer erst ein Kläger, ein Mitbewerber oder ein klagebefugter Verein wie die Wettbewerbszentrale finden, der sich dazu entschliesst, gegen die ungesetzliche Werbemassnahme vorzugehen.

Das ist auch der Grund, warum es in der Werbung von Sachverständigen so viele Gesetzesverletzungen gibt !


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Landgericht Dortmund 7 O 145 / 20 vom 27.4.2020


Es ging auch hier um die Werbung mit unzulässigen Preisangaben, um Preise zuz. MWST.


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In einem strittigen Verfahren mit Der Hausinspektor GMBH aus Ganderkese konnte ein seit Anfang April 2020 laufendes strittiges Verfahren jetzt Ende April 2020 unter Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens im Rahmen eines Vergleichs mit dem Gegner  beendet werden.

Der Vergleich regelt das Streitverhältnis nicht nur mit dieser GMBH sondern bezieht auch 24 angeschlossene Franchising-Partner dieser GMBH mit ein.

In diesem Fall hatten wir kostenschonend abgemahnt, d.h., mit unserer Anwaltskanzlei Zarembski nur die federführende Franchisinggeberin, die DER HAUSINSPEKTOR GMBH und nicht alle alle ihr angeschlossenen Partnerbetriebe, obwohl alle wettbewerbswidrig geworben hatten.

Die beworbene Aussage "Honorare ab 400 EURO zuz. 19 % MWST " wurde zwischenzeitlich auf allen Internetseiten dieser GMBH gelöscht.

Da die gegnerische Anwaltskanzlei in dem Verfahren unsere seit vielen Jahren bestehende wettbewerbsrechtliche Aktivlegitimation angegriffen hatte sahen wir uns veranlasst zur Überprüfung unserer Aktivlegitimation ein weiteres Unterlassungsverfahren am Landgericht Dortmund einzureichen.

Es ging auch hier um die Werbung mit unzulässigen Preisangaben, um Preise zuz. MWST.


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